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FAQs

Das A&O zu unserer Arbeit
 
Professionelle Haushaltshilfe, Alltagsbegleiter, 
Seniorenbetreuung & Hauswirtschaftsdienste

  • Wie funktioniert der Ersttermin?
    Für den ersten Termin ist es gut, wenn Sie vor Ort sind, Ihre Räumlichkeiten zeigen und Ihre Vorstellungen und Wünsche äußern können. Anschließend kann Ihre Haushaltshilfe direkt mit der Hausarbeit beginnen.
  • Wie sind die Einsatzzeiten?
    Unsere Arbeitszeiten sind Montag bis Freitag, von 8.00 bis 18.Uhr. Es wird/werden ein fester Tag/feste Tage und eine Uhrzeit für die Ausführung der Dienstleistung vereinbart. U.a. aufgrund des Verkehrs oder längerer Voreinsätze benötigt die Mitarbeiterin eine Zeitreserve von +/- 0,5 Stunde. Es liegt in der Verantwortung des Kunden dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiterin Zugang zu den Räumlichkeiten bekommt, um die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen. Feiertage entfallen grundsätzlich. BITTE VORMERKEN: Wir befinden uns ab dem 23.12.2023 bis zum 01.01.2024 im Betriebsurlaub und stehen unseren Kunden wieder ab dem 02.01.2024 zur Verfügung.
  • Müssen wir wöchentlich Ihre Dienste in Anspruch nehmen?
    Nein, das müssen Sie nicht. Ob wöchentlich oder 14-tägig. Die Häufigkeit der Einsätze bestimmen Sie. Pro Einsatz ist mindestens 1 Stunde zu buchen.
  • Sind auch einmalige Termine möglich?
    Leider nur in Einzelfällen. Rufen Sie uns gerne an oder senden Sie uns Ihre Anfrage über unser Kontaktformular.
  • Ist meine Anwesenheit erforderlich, während die Haushaltshilfe bei mir arbeitet?"
    Nein, ist es nicht. Sie können sich darauf verlassen, dass alle Arbeiten bei Ihnen wie vereinbart erledigt werden. Ob Sie dabei sein wollen oder nicht können Sie mit uns vorher telefonisch oder bei einem persönlichen Gespräch vereinbaren.
  • Was ist, wenn ich im Urlaub bin?"
    Zu dieser Zeit können wir eine Grundreinigung durchführen. Zum Beispiel Küchen-Geräte Reinigung, Schränke reinigen und aufräumen, gießen der Blumen usw. Wenn Sie sich keine Reinigung wünschen, informieren Sie uns bitte rechtzeitig, damit wir die Personalplanung anpassen können.
  • Was passiert, wenn meine Haushaltshilfe, Alltagsbegleiter wegen Krankheit oder Urlaub ausfällt?"
    LüneHome garantiert bei Ausfall eines Mitarbeiters keine Vertretung. Für Pflegebedürftige stellen wir ab der zweiten Woche in Absprache mit Ihnen eine Vertretung zur Verfügung. Sollten Sie unbedingt Hilfe benötigen, schon ab der erste Woche, treten Sie bitte mit uns in Kontakt. Bei längerer Abwesenheit oder Unterbrechung Ihrerseits müssen wir Ihre Haushaltshilfe anderweitig einsetzten. Es könnte dann passieren, dass diese dann nach Ihrer Rückkehr nicht wieder zu gleichen Zeiten oder Tagen arbeiten kann.
  • Kann ich Termine kurzfristig (weniger als 24 Stunden) oder für einen längeren Zeitraum absagen?
    Grundsätzlich leider nicht. Sie wünschen sich, dass unsere Mitarbeiterin Sie zuverlässig und regelmäßig im Haushalt unterstützt. Diesem Wunsch kommen wir bestmöglich gerne nach. Daraus resultiert allerdings auch, dass wir das entsprechende Zeitfenster im Kalender Ihrer Haushaltshilfe für Sie blocken. Diese Zeit gehört Ihnen. Wenn Sie nun Termine absagen, respektieren wir dies natürlich. Wir können dann unsere Haushaltshilfe allerdings nicht einfach kurzfristig zu einem anderen Kunden schicken, weil diese ebenfalls keine wechselnde Betreuung wünschen. Deshalb wünschen wir uns auch eine gewisse Konstanz von unseren Kunden. Oft gibt es bei Abwesenheit auch Arbeiten, die sonst, während der regelmäßigen Arbeiten nicht erledigt werden können. Kurzfristig abgesagten Termin müssen wir leider abrechnen. Natürlich ohne Fahrtkosten. Ausnahmen können sicherlich in Einzelfällen persönlich abgestimmt werden. Stornierungen 1 Werktag (24 Stunden) vorher sind möglich. Teilen Sie uns diese bitte telefonisch oder per E-Mail mit. (info@luenehome.de oder 04131-6996368) Bei längerer Abwesenheit oder Unterbrechung müssen wir Ihre Haushaltshilfe anderweitig einsetzen. Es könnte dann passieren, dass diese dann nach Ihrer Rückkehr nicht wieder zu gleichen Zeiten oder Tagen arbeiten kann.
  • Bringen Sie die Reinigungsmittel und Putzutensilien mit?
    Nein. Der Kunde stellt die notwendigen Geräte, Utensilien und Reinigungsmittel vor Ort zur Verfügung. Achten Sie bitte stets darauf, dass Sie ausreichendes und voll funktionstüchtiges Arbeitsmaterial (z.B. Allzweckreiniger, Badreiniger, Fettlöser, Staubsauger und Putzlappen) für unser Personal bereithalten.
  • Was darf eine Haushaltshilfe alles machen?
    Der Hauswirtschaftlicher Service wird für ältere, pflegebedürftige Menschen oder für Menschen mit Behinderung in der eigenen Häuslichkeit angeboten. Ziel ist es, da zu begleiten und zu unterstützen, wo es benötigt ist. Den Umfang Ihrer Reinigung legen wir gemeinsam mit Ihnen nach Ihren individuellen Wünschen und Vorstellungen fest. Die wichtigsten Aufgaben einer Hauswirtschafterin sind: Haus- und Wohnungsreinigung Wäsche- und Bügelservice Besorgungen und Botengänge Alltagsunterstützung Unseren Mitarbeiterinnen ist es jedoch verboten auf Leiter über drei Stufen zu steigen und auch keinen Stuhl o.Ä. Wir sind nicht verpflichtet Fensterflächen oder Schränke zu reinigen, die höher als 2m über dem Boden sind. Aufgrund der Absturzgefahr, darf hier das Aufstellen von Leitern und Tritten nicht zugrunde gelegt werden. Die Reinigung hochliegender feststehender Fensterflächen ist bis in eine Höhe von etwa 2,0 m ausführbar. Ausdrücklich nicht zum Leistungsspektrum gehören: Reinigungsarbeiten außerhalb der Wohnung, z.B. Treppenhausreinigung, die Garten- und Rasenpflege, die Versorgung von Haustieren, Renovierungsrarbeiten, Aufräumarbeiten wie die Entrümpelung des Kellers oder des Dachbodens, die Entsorgung von Sperrmüll, der Straßen- und Winterdienst. Die Entlastungsleistungen sehen nur rein unterstützende Maßnahmen vor, keine komplette Übernahme der Tätigkeiten. Laut §45b SGB XI dürfen keinerlei Großputzaktionen oder nicht wöchentliche Reinigungsarbeiten getätigt werden (z.B. reine Fensterputz-Termine, keine Grund-/End-/Umzugs- oder Renovierungsreinigungen). Es fallen keinerlei Räumlichkeiten in die Unterstützung wie Kellerräume, Balkon, Terrasse, sondern nur die wichtigen Räume innerhalb einer Wohnung/eines Hauses, die der/die Patient/in selbst bewohnt. Achtung: Wir transportieren keine Kunden mit einem Auto oder fahren auch nicht mit dem Fahrzeug des Kunden. Sollten Sie hingegen mit einem Taxi, Bus oder ähnliches fahren oder Ihr eigenes Auto, darf der Mitarbeiter Sie begleiten.
  • Überprüfen Sie, ob Ihre Mitarbeiterinnen gute Arbeit leisten?"
    Sprechen Sie uns bitte an, wenn etwas nicht so läuft, wie Sie es sich wünschen. Wir möchten, dass Sie rundum zufrieden sind.
  • Sind Ihre Mitarbeiter vertrauenswürdig?
    Ja, unsere Mitarbeiterinnen sind sorgfältig ausgewählt. Wir garantieren absolute Diskretion. Jeder neue Mitarbeiter*in muss ein Führungszeugnis vorlegen.
  • Spricht Ihre Mitarbeiterin fließend deutsch?
    Ja, unsere Mitarbeiter sprechen alle fließend deutsch. So sind Absprachen ohne Missverständnisse möglich.
  • Wer haftet, wenn mal etwas kaputt geht oder der Mitarbeiter sich verletzt?"
    Unsere Mitarbeiter sind haftpflicht,- unfall,- und krankenversichert.
  • Wie setzten sich die Kosten zusammen?
    Wir zahlen übertariflichen Lohn. Wer arbeitet hat Anspruch auf eine angemessene Entlohnung. Sie entscheiden sich damit gegen die Schwarzarbeit, sie unterstützen damit die Schaffung fair bezahlter Arbeitsplätze. Alle Haushaltshilfen sind angemeldet und sozial-, haftpflicht- sowie unfallversichert. Sie zahlen nur die wirklich geleisteten Arbeitsstunden.
  • Rechnet LüneHome mit den Pflegekassen ab?
    Ja, wir sind ein zertifizierter Anbieter für Entlastungsdienste (Angebote zur Unterstützung im Alltag) nach § 45b SGB XI. Sie bekommen am Ende jedes Monats, in dem wir für Sie Leistungen erbracht haben, eine Rechnung von uns ausgestellt. Nachdem Sie Ihre Rechnung an uns überwiesen haben, senden Sie diese an Ihre Pflegekasse und bekommen den Betrag (meist 125,00 € im Monat) zurück erstattet. Gerne können wir auch direkt mit Ihre Pflegekasse abrechnen. Dazu brauchen wir eine Abtretungserklärung von Ihnen. Wichtig: Sollte Ihr Budget überschritten oder ausgeschöpft sein, so müssen Sie die Restkosten stets selbst bezahlen.
  • Darf jede Firma über die Pflegekasse abrechnen?
    Nein. Die zuständige Behörde zertifiziert entsprechende Anbieter. Voraussetzung ist, dass jeder Anbieter nach Landesrecht anerkannt ist. LüneHome hat die Zulassung, um direkt mit den Pflegekassen abrechnen zu dürfen.
  • Bekomme ich eine Rechnung?
    LüneHome kann den monatlichen Rechnungsbetrag direkt mit der (gesetzlichen) Pflegekasse abrechnen. Hierfür benötigen wir eine Abtretungserklärung. Privat versicherte Kunden erhalten eine Rechnung am Monatsende per E-Mail oder per Post. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
  • Gibt es Verträge?
    Nein, es gibt keine Verträge, keine Vertragslaufzeiten, keine Kündigungsfristen. Wir möchten, dass Sie zufrieden sind. Deshalb möchten wir Sie nicht durch Verträge an uns binden, sondern durch unsere Leistung überzeugen.
  • Weitere Fragen & Antworten
    schauen Sie unter Wichtige Information oder rufen Sie uns an.

TARIFE + PREISE

Zahlungsmethoden

Sie bezahlen bequem per Lastschrift oder per Überweisung.

Barzahlung ist leider nicht möglich. 

Wir können auch direkt mit Ihre Pflegekasse abrechnen.

Das beste Angebot für Ihr Budget

Widerrufsbelehrung

Stornierungen sind bis spätestens 2 Werktage dem geplanten Einsatz möglich. Teilen Sie uns diese bitte telefonisch oder per E-Mail mit: info@luenehome.de oder 04131 - 699 63 68

100% Zufriedenheit garantiert

Sprechen Sie uns bitte an, wenn etwas nicht so läuft, wie Sie es sich wünschen. Wir möchten, dass Sie rundum zufrieden sind.

04131 699 63 68

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